Ersatzverfahren
Das Ersatzverfahren der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ermöglicht ein Einlesen auch dann, wenn die elektronische Gesundheitskarte (eGK) einmal nicht persönlich vorgelegt werden kann. Das kann zum Beispiel vorkommen, wenn:
- Sie aktuell nicht in der Praxis erscheinen können
- Sie Ihre Gesundheitskarte daheim vergessen haben
- die Karte beschädigt ist oder nicht funktioniert
- Sie noch keine Gesundheitskarte erhalten haben
Scannen Sie aus ihrer Krankenkassen-App heraus folgenden QR-Code.
Der Versicherungsnachweis wird uns dann elektronisch übermittelt.